Mitgliedschaft
Auszüge aus der Vereinssatzung
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann auf schriftlichen Antrag grundsätzlich jede
natürliche Person werden, die nachstehende Voraussetzungen erfüllt:
- Polizeibeamte, sowie Angehörige gleichgestellter Behörden wie z.B.
Militärpolizei, Zollverwaltung oder Polizeiorgane anderer Staaten, die
Beamten müssen gleichzeitig das dienstliche Recht zur Festnahme von
Personen haben.
- Besitzer eines Motorrades mit einem Hubraum von mindestens 500 ccm
oder Erwerb eines solchen Motorrads innerhalb von sechs Monaten ab
Eingang des Aufnahmeantrages.
- Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse A oder vergleichbare
Klasse anderer Staaten.
- Anerkennung aller nationaler Gesetze und Vorschriften und der
internationalen Satzung der "BLUE KNIGHTS'INTERNATIONAL®",
Law Enforcement Motorcycle Club.
a) Die unter (1) genannten Personen können eine Mitgliedschaft erwerben,
indem sie einen Aufnahmeantrag stellen und die Mitgliedschafts-
voraussetzungen nachweisen.
b) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit der Bezahlung des ersten
Mitgliedsbetrages. Die Mitglieder erteilen dem Verein eine Einzugs-
ermächtigung zur Erhebung der Beiträge.
(2) Diese Vorschriften gelten entsprechend für Ruhestandsbeamte.
§ 7 Ehe- und Sozialpartner
Die Ehe- und Sozialpartner der Mitglieder haben einen Anspruch auf beitrags-
freie Mitgliedschaft, sofern sie nicht selbst die für den Erwerb der Mit-
gliedschaft erforderlichen Vorrausetzungen des § 4 (1) erfüllen. Sie haben
keine aktiven oder passiven Wahl- oder Abstimmungsrechte. Sie haben in der
Mitgliederversammlung Recht auf Gehör. Sie können auf Antrag in die
Fachausschüsse und Arbeitsgruppen eingebunden werden.
Ehe- und Sozialpartner sind uneingeschränkt berechtigt, die "Farben" des
Vereins in der Öffentlichkeit zu tragen.
Sozialpartnerinnen können alternativ das Center (Knights Lady) tragen.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft steht unser Präsident “Lui” gerne zur Verfügung.
Aufnahmeantrag Deutsch&Englisch